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  • 04.03.2011 | Psychotherapie

    Abrechnung probatorischer Sitzungen mit Bezugsperson nach Nr. 35150 EBM

    Die Abrechnung probatorischer Sitzungen mit der Bezugsperson des Patienten wurde in den KVen bisher uneinheitlich gehandhabt. Die KBV hat jetzt klargestellt, dass probatorische Sitzungen im Falle der Einbeziehung der Bezugsperson(en) des Patienten analog den Regelungen nach § 14 Abs. 4 und 5 der Psychotherapie-Vereinbarung nach der EBM-Nr. 35150 (1.755 Punkte = 61,51 Euro) abgerechnet werden können. Die Einbeziehung der Bezugsperson(en) ist mit einem „B“ hinter der Abrechnungsposition zu kennzeichnen.  

     

    Abrechnung probatorische Sitzung mit Bezugsperson

    EBM-Nr.  

    Kurzlegende  

    Bewertung  

    Hinweise  

    35150  

    Probatorische Sitzung  

    1.755 Punkte  

    61,51 €  

    • Analogabrechnung
    • Mit „B“ markieren

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 2 | ID 142770