01.08.2000 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Was die private Versicherung als „Bericht“ anfordert, ist häufig ein „Gutachten“- und auch so abrechenbar
| Bei Berichten und Gutachten für private Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherungen handelt es sich um eine „berufliche Leistung” des Arztes, die nach der GOÄ berechnet werden muss. Dass oft Pauschalen angeboten und bei der Berechnung akzeptiert werden, steht dem nicht entgegen - gemäß dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter”. Wenn der Versicherer aber ein Pauschalangebot macht, das im Vergleich zu den GOÄ-Sätzen zu niedrig ist, sollte es nicht akzeptiert, sondern neu verhandelt werden. |
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