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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Wann ist der ausführliche Krankheits- und Befundbericht nach GOÄ- Nr. 75 berechnungsfähig?

    | Die GOÄ- Nr. 75 gerät mehr und mehr in das Visier von Versicherungen und Beihilfestellen. Was aber ist konkret unter der Forderung nach einem „ausführlichen“ Krankheits- und Befundbericht zu verstehen? Die Eingrenzung erschließt sich teilweise aus anderen Bestimmungen der GOÄ: |