01.11.1996 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Rechnungserstellung an Privatpatienten: Lassen Sie Ihre Forderungen nicht verjähren!
| Kurz vor dem Jahresende liegt es nahe, darüber nachzudenken, ob man alle Ansprüche, die eventuell an Fristen gebunden sind, angemeldet hat. Dies betrifft auch die Privatliquidation. In der Praxis zeigt sich erstaunlich häufig, daß viele Ärzte sich nicht mit derselben Intensität um den “Verbleib” ihres Geldes kümmern, mit der sie den Anspruch erarbeitet haben. Wir möchten Ihnen deshalb im folgenden Beitrag einige Grundlagen zur Rechnungserstellung und Wahrung von Ansprüchen aufzeigen. |
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