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  • 01.11.1997 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Die Abrechnung von Leistungen am Wochenende

    | Uns erreichen immer wieder Anfragen unserer Leser dazu, wie Leistungen am Wochenende berechnet werden können, wenn keine der in der GOÄ mit Wochendzuschlägen versehenen Ziffern abrechenbar ist. So schreibt uns zum Beispiel ein Leser: “Am Wochenende muß ich eine intravenöse Infusionstherapie fortsetzen und den Patienten dabei selbstverständlich beraten, kann aber aufgrund der Allgemeinen Bestimmung Nr. 2 vor Abschnitt B I der GOÄ (“Die Leistungen nach den Nrn. 1 und/oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.”) die Beratung (Nr. 1) und damit den Zuschlag “D” nicht abrechnen, weil der Patient schon in den Tagen zuvor im Zusammenhang mit der Infusion beraten wurde. Wie soll ich da vorgehen?” |