01.06.2001 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Der Ostabschlag wird zum 1. Januar 2002 gesenkt
| Zum 1. Januar 2002 sollen die GOÄ-Sätze von derzeit 86 auf 90 Prozent des Westhonorars angehoben werden. Dieses geht aus dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine „Sechste Gebührenanpassungsverordnung“ hervor. Der Ostabschlag sinkt danach von derzeit 14 auf dann 10 Prozent. Begründet wird die geplante Maßnahme mit der Einkommensentwicklung der rentenversicherungspflichtigen Bürger in den ostdeutschen Bundesländern. Noch ist aber nicht abzusehen, ob aus dem Referentenentwurf tatsächlich zum 1. Januar 2002 geltendes Recht wird. Schon unter Seehofer gab es solche Entwürfe des Bundesgesundheitsministeriums, die dann aber im weiteren Verfahren blockiert wurden. |
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