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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Praxismarketing

    Der 103. Deutsche Ärztetag entscheidet über die Lockerung des ärztlichen Werbeverbots

    | „Weiterentwicklung der Vorschriften der beruflichen Kommunikation“ lautet knochentrocken ein Unterpunkt von „TOP 2 - Novellierung der (Muster-)Berufsordnung“, den der 103. Deutsche Ärztetag in der zweiten Maiwoche in Köln erörtert. Wenn dort die vorgesehenen Änderungen beschlossen werden, tun sich für Ihre Patienten- und Kollegeninformation neue Möglichkeiten auf. Mit den beabsichtigten Lockerungen soll im Berufsrecht nachvollzogen werden, was sich Ärzte teilweise schon vor Gericht erstritten haben. Demnach kann dem Arzt nicht länger die sachliche Information über seine von öffentlich-rechtlicher Stelle anerkannten Qualifikationen verwehrt werden. Denn solche Verbote behindern das Informationsbedürfnis des Patienten und dessen Recht auf Selbstbestimmung. |