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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · OLG Karlsruhe

    Die Verjährungsfrist beginnt erst mit Zustellung einer gültigen Rechnung an den Patienten

    | Ist eine Einwilligung des Patienten für die Einschaltung einer privatärztlichen Verrechnungsstelle erforderlich? Und wann verjährt eine ärztliche Honorarforderung? Zu diesen beiden Fragen traf das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am 5. September 2002 (Az: 12 U 83/01) eine Entscheidung, aus der Ärzte wichtige Rückschlüsse für die Geltendmachung von Honorarforderungen ziehen können. |