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  • 01.12.2000 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Nürnberg

    Keine Verwirkung des Honoraranspruchs trotz sehr später Rechnungsstellung

    Ein Arzt hatte einer Patientin die Rechnung erst zwei Jahre und neun Monate nach dem Ende der Behandlung zugestellt. Daraufhin weigerte sich die Patientin, die Rechnung zu bezahlen - mit der Begründung, sie könne die einzelnen Positionen nach so langer Zeit nicht mehr nachvollziehen. Es kam zum Rechtsstreit.