01.12.2000 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Nürnberg
Keine Verwirkung des Honoraranspruchs trotz sehr später Rechnungsstellung
| Ein Arzt hatte einer Patientin die Rechnung erst zwei Jahre und neun Monate nach dem Ende der Behandlung zugestellt. Daraufhin weigerte sich die Patientin, die Rechnung zu bezahlen - mit der Begründung, sie könne die einzelnen Positionen nach so langer Zeit nicht mehr nachvollziehen. Es kam zum Rechtsstreit. |
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