01.08.1997 · Fachbeitrag · Neue Zuzahlungsregelungen
Entlastung des Arzneibudgets durch Verordnungen auf Privatrezept?
| Zum 1. Juli wurden mit Inkrafttreten des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes die Zuzahlungen für die Patienten bei Arzneimittelverordnungen drastisch angehoben: Je nach Packungsgröße (N 1, N 2 oder N 3) sind je Verordnung (nicht je Rezept!) 9, 11 oder 13 DM fällig. Durch die Erhöhung der Zuzahlungen liegt der Abgabepreis der Medikamente in den Apotheken jetzt häufig unter der Höhe der jeweiligen Zuzahlung. Die Folge ist, daß der Patient nur den Preis des Medikamentes zahlen muß, wenn die Zuzahlung höher ausfällt. In diesem Zusammenhang wurden Empfehlungen verbreitet, dann ein Privatrezept auszustellen, wenn der Preis des Medikamentes unter der Zuzahlung liegt. Als Argument hierfür wird ins Feld geführt, daß auf diese Weise weder das Arzneibudget belastet noch eine Einbeziehung der privat verordneten Medikamente in die Verordnungsstatistik des einzelnen Arztes erfolgen würde. Dies könnte eventuell für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Verordnungsweise eine Rolle spielen. |
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