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  • 03.08.2010 | Leserforum

    Samstagssprechstunde: Mit dem neuen QZV noch interessant?

    Frage: „Zum 1. Juli 2010 hat es ja gravierende Änderungen zum RLV gegeben. Wir sind eine Gemeinschaftspraxis von fünf Fachärzten für Allgemeinmedizin und führen seit 20 Jahren regelmäßig Sprechstunden am Samstag durch. Fällt nun die Ziffer für die Samstagssprechstunde unter das Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen? Rechnet sich damit noch unsere Samstagssprechstunde? Und was ist mit dem zehnprozentigen Zuschlag für Gemeinschaftspraxen?“  

     

    Antwort: Bei den Zuschlägen auf das RLV für Gemeinschaftspraxen gibt es zum 1. Juli 2010 keine Änderungen. Als Gemeinschaftspraxis mit fünf Hausärzten erhalten Sie weiterhin einen Zuschlag auf das RLV in Höhe von zehn Prozent. Änderungen gibt es für Sie möglicherweise zum 1. Januar 2011. Der Bewertungsausschuss hat angekündigt, die Höhe der Zuschläge bis zum 30. September 2010 zu überprüfen. „Abrechnung aktuell“ wird Sie über etwaige Änderungen informieren.  

     

    Für die Leistungen nach den Nrn. 01100, 01101 und 01102 EBM sieht der Beschluss des Bewertungsausschusses zwar ein Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV) vor. Allerdings haben nach unserer Kenntnis nur vier KVen für diesen Bereich ein QZV gebildet - Bayern, Hessen, Niedersachsen und Thüringen. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Vergütung mit 3,5048 Cent. In allen anderen KVen sind die Leistungen nach den Nrn. 01100, 01101 und 01102 EBM Bestandteil des RLV. Ob sich in Ihrem Fall die Samstagssprechstunde noch rechnet, hängt also davon ab, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie von Ihrer KV ein QZV für diesen Bereich erhalten haben.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 6 | ID 137539