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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Leserforum

    Ist die Homöopathie eine Kassenleistung?

    | Frage: "Die Homöopathie ist fester Bestandteil unseres Behandlungsspektrums. Da sich für die Erhebung der homöopathischen Erstanamnese bzw. für die Folgeanamnese im EBM keine berechnungsfähigen Leistungspositionen befinden, rechnen wir die Erstanamnese nach Nr. 30 der GOÄ (2,3fach / 120,65 Euro) und die Folgeanamnese nach Nr. 31 der GOÄ (2,3fach / 60,33 Euro) als IGeL ab. Mit den Patienten schließen wir vorab einen schriftlichen Behandlungsvertrag, mit dem klargestellt wird, dass es sich bei der Homöopathie nicht um Kassenleistungen handelt und daher privat liquidiert werden. Auch über die voraussichtliche Höhe der Privatrechnung informieren wir die Patienten. |