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  • 01.04.2000 · Fachbeitrag · Leserforum

    Die KV weist meine Fallzahl zu niedrig aus - was tun?

    | Frage: „Seit Einführung der Praxisbudgets zum 1. Juli 1997 ist mein Abrechnungsrahmen eng begrenzt und bestimmt durch die Höhe der Punktzahl, die sich aus der Multiplikation der Fallzahl mit der Budgetpunktzahl ergibt. In jedem Quartal verfolge ich penibel die Fallzahlentwicklung, um meinen Budgetpunktzahlrahmen möglichst einzuhalten. In den letzten Quartalen ist mir beim Vergleich der von mir ermittelten Fallzahlen mit der Fallzahl, die die KV auf der Quartalsübersicht zur Errechnung meines Honorarvolumens angibt, aufgefallen, dass die KV regelmäßig die Fallzahl um 20 bis 50 Fälle niedriger ausweist. Dadurch verringert sich die vergütungsfähige Punktzahlobergrenze meiner Praxis, was mit erheblichen finanziellen Nachteilen für mich verbunden ist - ganz abgesehen davon, dass ich die über das Praxisbudget hinaus erbrachten Leistungen nicht bezahlt bekomme. Wie erklären sich die unterschiedlichen Fallzahlen?“ |