01.06.2000 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Wer regelmäßig Begleitpersonen von Patienten mitverarztet, nährt den Verdacht auf Abrechnungsbetrug
| Wie eine „wundersame Vermehrung ärztlicher Leistungen“ bei der KV-Abrechnung auffällt, schildert die KV Mecklenburg-Vorpommern: Eine Praxis wurde auffällig, weil die Versichertenkarten zusammengehöriger Personen wie Ehepartner, Kinder oder Geschwister - alle erkenntlich am identischen Familiennamen - mindestens einmal an demselben Tag eingelesen wurden. In fast allen Fällen wurde für den eigentlichen Patienten eine ausführliche „handfeste“ Diagnose gestellt, während sich bei den anderen - den Patienten begleitenden - Personen „immer wiederkehrende Diagnosen mit wenig Aussagegehalt“ fanden. Auch fiel auf, dass der Patient mit der ausführlichen Diagnose zumeist an mehreren Tagen im Quartal behandelt wurde, während die Leistungen für die Begleitpersonen meist nur an einem einzigen Tag im Quartal abgerechnet wurden. |
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