01.05.1999 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Untersuchungsumfang beim „Check-up“ reduziert!
| Seit dem 1. April werden alle Präventionsleistungen (Nr. 100 bis 162 EBM) außerhalb der Gesamtvergütung ohne Mengenbegrenzung und mit einem akzeptablen festen Punktwert vergütet (siehe „Abrechnung aktuell“ Nr. 2/99, S. 1). Jedenfalls haben fast alle KVen inzwischen in dieser Weise die Vorgaben von Artikel 14 Absatz 4 des Vorschaltgesetzes umgesetzt. Daher nochmals unser Hinweis: |
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