Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 07.10.2008 | Kassenabrechnung

    Laborreform: Häufige Fragen und Antworten

    Seit dem 1. Oktober 2008 rechnen Laborgemeinschaften die in der Laborgemeinschaft erbrachten Leistungen direkt mit der KV ab. Die Abrechnung der in einer Laborgemeinschaft erbrachten Laboruntersuchung durch den veranlassenden Arzt ist nicht mehr möglich.  

     

    Die KBV hat im Internet einen umfangreichen Fragen- und Antwortkatalog zur Direktabrechnung durch Laborgemeinschaften veröffentlicht (www.kbv.de//themen/12563.html). Wir führen nachfolgend die für den Praxisalltag wichtigsten Fragen und Antworten auf.  

     

    Wichtige Fragen und Antworten für den Praxisalltag

    Frage  

    Antwort  

    Wem wird der sogenannte „Wirtschaftlichkeitsbonus“ ausgezahlt und sind ggf. besondere Nachweise erforderlich?  

    Der Wirtschaftlichkeitsbonus nach der Nr. 32001 ist wie bisher Bestandteil des EBM und steht dem Veranlasser der Laborleistung zu. Außerhalb der Abrechnung sind keine gesonderten Nachweise erforderlich.  

    Wie wird der Wirtschaftlichkeitsbonus berechnet?  

    Der Wirtschaftlichkeitsbonus wird wie bisher auf den für den Parameter im EBM vorgesehenen Erstattungen berechnet und orientiert sich nicht an den tatsächlich anfallenden Kosten.  

    Wenn gemäß Muster 10A die Analyse 61 „Sonstiges“ angefordert wird, was ist dann im Freitextfeld im zweidimensionalen Barcode anzugeben und muss diese Information in das Kästchen unten rechts gedruckt werden?  

    Der Parameter „Sonstiges“ kann gewählt werden, wenn eine nicht im Muster 10A vorhandene Analyse aus dem Kapitel 32.2 oder ein Profil angefordert werden soll, welches dann im Freitextfeld näher zu spezifizieren ist. Da kein einheitliches Leistungsverzeichnis existiert, müssen sich die Mitglieder der Laborgemeinschaft optimalerweise auf eine Konvention / Bezeichnung im Vorfeld abstimmen.  

    Kann der Ausdruck und Versand von Muster 10A entfallen, wenn der Auftrag elektronisch per LDT übermittelt wird?  

    Aufgrund bestehender Nachweis- und Aufbewahrungsfristen kann der Ausdruck von Muster 10A derzeit nicht entfallen.  

    Kann das Diagnosenfeld auf Muster 10A auch als Auftragsfeld verwendet werden, um die Anforderungen auch in Klartext angeben zu können?  

    Nein. Das Diagnosenfeld ist ausschließlich für ICD-Codes und Klartextangaben zur Diagnose vorgesehen.  

    Muss auf Muster 10A ein Stempel aufgedruckt werden?  

    Nein. Der die Laborleistung veranlassende Vertragsarzt ist Mitglied der Laborgemeinschaft, die seine Untersuchungen durchführt. Daher ist weder Stempel noch Unterschrift erforderlich.  

    Sind im Diagnosenfeld des Musters 10A neben ICD 10-Diagnosen auch Befunde und gegebenenfalls Medikation zulässig?  

    Ja.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 4 | ID 122035