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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Honorarvereinbarungen: Ab dem nächsten Jahr soll das „Wohnortprinzip“ gelten

    | Die Bundesregierung hat am 9. Mai 2001 einen Gesetzesentwurf zur allgemeinen Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte beschlossen. Das Wohnortprinzip, das bisher nur für die Ersatzkassen gilt, soll nunmehr auch für die Orts-, Betriebs- und Innungskassen gelten. Das Gesetz soll am 1. Januar 2002 in Kraft treten. Bisher vereinbaren die Betriebs-, Orts- und Innungskrankenkassen die Honorare der Vertragsärzte über ihre Landesverbände nur mit der KV, in deren Region die Kasse ihren Sitz hat (Kassensitzprinzip). An diese KV überweisen die Kassen die gesamte Vergütung für die vertragsärztliche Versorgung aller ihrer Versicherten - unabhängig davon, wo diese ihren Wohnsitz haben. |