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  • 01.09.1997 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Der ärztliche Beistand - eine bislang bei Haus- und Kinderärzten weniger bekannte Leistung!

    | Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Definition des “Beistandes”. Offensichtlich ist vielen abrechnenden Ärzten nicht ausreichend deutlich, unter welchen Voraussetzungen die für den Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes berechnungsfähige Nr. 46 EBM zum Ansatz kommen kann. Dies ist auch aus der bundesweiten Abrechnungsfrequenzstatistik zu schließen. Die Berechnungsfähigkeit des ärztlichen Beistandes nach Nr. 46 war auch schon vor der Einführung des neuen EBM zum 1. Januar 1996 gegeben. Die Abrechnungsfrequenzen zeigen, daß andere fachärztliche Kollegen diese Position schon immer relativ häufig abgerechnet haben, während für Haus- und Kinderärzte der “Beistand” eher eine weniger bekannte Leistung ist. |