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  • 01.04.2007 | GKV-Reform

    Die neuen Tarife in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung

    Mit der GKV-Reform kommt auch Bewegung in die Tariflandschaft der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Ab 1. April 2007 werden die meisten gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der neuen gesetzlichen Möglichkeiten und Vorgaben ihr Tarifangebot deutlich ausweiten. Auch die privaten Krankenversicherer müssen ab 2009 einen neuen Tarif, den sogenannten Basistarif, anbieten (wir berichteten in „Abrechnung aktuell“, Ausgabe 3/2007). Nachfolgend ein erster Überblick über die zu erwartende Tarifvielfalt.  

    Tarife in der Gesetzlichen Krankenversicherung

    Die gesetzlichen Krankenkassen konnten zwar schon bisher besondere Tarife (Selbstbehalt; Beitragsrückerstattung) anbieten, allerdings beschränkt auf freiwillig versicherte Mitglieder. Mit der GKV-Reform ist diese Beschränkung auf freiwillig Versicherte entfallen; auch Pflichtmitgliedern stehen nun diese Tarife offen. Daneben können wie bisher Bonuszahlungen bei gesundheitsbewusstem Verhalten, zum Beispiel bei regelmäßiger Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen geleistet werden.  

     

    Tarife für die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen

    Neu ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten ab April 2007 Tarife für die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen anbieten müssen. Hierzu zählen  

    • Integrierte Versorgung,
    • besondere ärztliche Versorgung,
    • Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Erkrankungen (DMP),
    • Modellvorhaben,
    • Hausarztzentrierte Versorgung.

     

    In diesen Tarifen erhalten die Versicherten entweder eine Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigungen. Fast alle Krankenkassen bieten derartige Tarife bereits an.