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  • 01.06.2005 | Fallbeispiel

    Eigener Patient mit Verletzung im organisierten Notfalldienst

    Die Erstversorgung von Wunden sowie kleinere chirurgische Eingriffe gehören trotz aller Spezialisierung in der modernen Medizin weiterhin zu den allgemein notwendigen Grundleistungen in der Praxis des Hausarztes. Insbesondere im organisierten Notfalldienst müssen diese Leistungen relativ häufig erbracht werden. Nachfolgend wird dargestellt, wie die Erstversorgung von Wunden sowie ein kleiner chirurgischer Eingriff abgerechnet werden. Die Besonderheit ist, dass der Notfallpatient ein eigener Patient ist und somit die Folgebehandlung in der eigenen Praxis durchgeführt wird.  

     

    ICD-10-GM

    Diagnose  

    ICD-10-GM  

    Schnittwunde  

    T14.1G  

    Offene Wunde, Unterarm  

    S51.9G  

    Offene Wunde, Unterschenkel  

    S81.9G  

     

    * Zur Abrechnung ist die Zusatzkennung mit A=Ausschluss, G=Gesichert, V=Verdacht, Z=Zustand nach..., zwingend vorgeschrieben. Lokalisationsangabe ist fakultativ: R=rechts, L=links, B=beidseits.  

     

    Im Rahmen der Wundversorgung war nach den Regelungen des alten EBM bei der Abrechnung auf die Größe der Wunden zu achten. Mit dem neuen EBM hat sich die Systematik der Einteilung der Wundversorgung deutlich geändert: So ist bei der Wundversorgung nicht mehr die Größe der Wunde primär entscheidend für die Wahl der Abrechnungsposition, sondern vielmehr die Art der Wundversorgung und das Alter des Patienten. Für den organisierten Notfalldienst gelten zudem seit dem 1. April 2005 eigene Abrechnungsbestimmungen.  

    Der Fall

    Ein 11-jähriger Junge wird am Sonntag gegen 11.30 Uhr im organisierten Notfalldienst vorstellig. Bei der Aufnahme stellt sich heraus, dass es sich um einen eigenen Patienten des diensthabenden Hausarztes handelt.