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  • 04.01.2008 | EBM 2008

    Nur wenige Änderungen im Labor

    Im Laborkapitel 32 gibt es zum 1. Januar 2008 vergleichsweise wenig Änderungen. Für Hausärzte relevant ist die Änderung bei der Nr. 32097 für die Bestimmung des BNP und/oder NT-Pro-BNP. Diese Gebührenposition ist nur noch berechnungsfähig bei Erbringung und Qualitätssicherung in eigener Praxis oder bei Überweisung. Bei Bezug der Analyse aus Laborgemeinschaften kann diese Gebührenposition nicht mehr berechnet werden.  

     

    Neue Positionen im Speziallabor

    Neu aufgenommen wurden im Speziallabor die Nrn. 32829 bis 32839, 32859 für Nukleinsäurenachweise sowie die Nr. 32483 für die quantitative Bestimmung von Cystatin C. Die Anforderung von Cystatin C ist allerdings nur möglich bei  

     

    • einer GFR von 40 bis 80 ml/(Minute/1,73 m² [berechnet nach der MDRD-Formel]),
    • in begründeten Einzelfällen bei Sammelschwierigkeiten.

     

    Umfassendere Änderungen für den Oktober 2008 vorgesehen

    Umfassende Änderungen im Laborkapitel mit Überprüfung und Anpassung der Bewertungen der Kostenerstattungen sind erst zum 1. Oktober 2008 vorgesehen. Dann soll auch die Direktabrechnung für Laborgemeinschaften eingeführt werden.