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  • 06.08.2008 | EBM 2008

    Änderungen im Laborkapitel zum 1. Oktober 2008 und zum 1. Januar 2009

    Bereits in der Juni-Ausgabe (Nr. 6) von „Abrechnung aktuell“ haben wir über die geplante Direktabrechnung der in Laborgemeinschaften erbrachten Leistungen berichtet. Dieses Vorhaben wurde jetzt durch einen Beschluss des Bewertungsausschusses umgesetzt. Außerdem wurden einige neue Laborbestimmungen in das Allgemeinlabor aufgenommen und die Eckpunkte des weiteren Vorgehens bei der Laborreform festgelegt.  

    Neue Laborwerte für das Praxislabor ab 1. Oktober 2008

    Drei Laborbestimmungen, die auch in der hausärztlichen Praxis bei Akutfällen zur Verfügung stehen müssen, wurden neu in das Allgemeinlabor in den Abschnitt 32.2.1 aufgenommen.  

     

    Die drei neuen Laborbestimmungen

    Quantitative Bestimmung (nicht mittels trägergebundener Reagenzien), gilt für die Gebührenordnungspositionen 32025 bis 32027, je Untersuchung  

     

    • 32025 Glukose .... 1,60 Euro
    • 32026 TPZ (Thromboplastinzeit) ... 4,70 Euro
    • 32027 D-Dimer ... 15,30 Euro

     

    Die Gebührenordnungspositionen 32025 bis 32027 sind nur berechnungsfähig bei Erbringung in der Arztpraxis des Vertragsarztes, der die Untersuchung veranlasst hat. Diese Erbringung ist anzunehmen, wenn das Untersuchungsergebnis innerhalb von einer Stunde nach Materialentnahme vorliegt.  

    Die Gebührenordnungspositionen 32025 bis 32027 sind bei Erbringung in Laborgemeinschaften nicht berechnungsfähig.  

    Die Gebührenordnungspositionen 32025 bis 32027 sind nicht neben den Gebührenordnungspositionen 32057, 32113, 32114 und 32117 berechnungsfähig.  

     

    Erläuterungen zu den neuen Laborpositionen

    Die neu in das Allgemeinlabor aufgenommenen Nrn. 32025, 32026 und 32027 sind für quantitative Bestimmungen berechnungsfähig, die nur mit speziellen Geräten erbracht werden können. Der Klammerzusatz „nicht mittels trägergebundener Reagenzien“ soll sicherstellen, dass diese Positionen nicht für Untersuchungen mit Teststreifen berechnet werden, bei denen anhand von Farbumschlägen mittels einer Farbvergleichsskala eine semiquantitative Bestimmung durchgeführt wird. Um die neuen Positionen abrechnen zu können, benötigt der Arzt ein besonderes Gerät. Im Handel werden Geräte angeboten, die je nach Ausstattung zwischen 3 und 8 oder 9 Parameter quantitativ bestimmen. Je nach Anzahl der Parameter, die ein derartiges Gerät bestimmen kann, liegen die Kosten zwischen etwa 1.000 und 3.000 Euro.