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  • 01.04.2006 | EBM 2000plus

    EBM-Änderungen zum 1. April 2006

    Der Bewertungsausschuss hat zum 1. April 2006 wieder eine Reihe von EBM-Änderungen beschlossen. Zwei Änderungen sind auch für Hausärzte relevant: Zum einen sind die Nrn. 03001 und 03002 für die Koordination der hausärztlichen Betreuung jetzt auch bei Demenz abrechnungsfähig, zum anderen kann die alleinige Rektoskopie nun nach Nr. 03331 berechnet werden.  

    1. Nrn. 03001 und 03002 auch bei Demenz abrechenbar

    Für die Koordination der hausärztlichen Betreuung bei schweren Erkrankungen sieht der EBM die Nrn. 03001 (bei häuslicher Pflege) bzw. 03002 (bei Aufenthalt des Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen oder in Pflege- und Altenheimen) vor. Diese Leistungspositionen sind jedoch nur dann abrechenbar, wenn mindestens eine der in der Nr. 03001 aufgelisteten Indikationen vorliegt.  

     

    Jeder Hausarzt betreut in seiner Praxis auch demente Patienten. Im Gegensatz zu anderen in ähnlicher Häufigkeit in der hausärztlichen Praxis behandelten schweren Erkrankungen war das Krankheitsbild Demenz in der Leistungslegende zur Nr. 03001 bisher nicht aufgelistet. Mit der am 1. April 2006 in Kraft getretenen EBM-Änderung der Leistungslegende zu Nr. 03001 hat der Bewertungsausschuss durch die Aufnahme eines neuen (zweiten) Spiegelstriches klargestellt, dass die Nrn. 03001 und 03002 auch bei dem Krankheitsbild „Demenz“ abrechenbar sind.  

     

    Leistungslegende Nr. 03001 ab 1. April 2006

    03001 Koordination der hausärztlichen Betreuung  

    Koordination der hausärztlichen Betreuung bei Patienten mit mindestens einer der nachfolgenden Indikationen:  

    • ....
    • Komplexe zerebrale Dysfunktion bei Krankheiten der ICD-10-Codierungen: G10, G11, G12, G13, G80, zerebrale Anfallsleiden oder neurodegenerative bzw. metabolische bzw. muskuläre Systemerkrankung (zum Beispiel Demenz),
    • .....

    Die Zuordnung dieses Krankheitsbildes zu den im zweiten Spiegelstrich der Leistungslegende zu Nr. 03001 genannten Indikationen wirft Fragen nach der Einstufung dieser Erkrankung auf. Es gilt, dass die Demenz nicht zwingend mit einer neurodegenerativen bzw. metabolischen bzw. muskulären Systemerkrankung verbunden sein muss.  

    2. Alleinige Rektoskopie jetzt nach Nr. 03331 abrechenbar