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  • 01.03.2006 | EBM 2000plus

    Anfragen der Krankenkassen bei längerer Arbeitsunfähigkeit

    Bei länger bestehender Arbeitsunfähigkeit benötigen die Krankenkassen häufig die Mitarbeit des behandelnden Arztes, um beispielsweise Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten zu können. Für derartige Anfragen sind bundeseinheitliche Formulare – Muster 52 – zwischen KBV und Krankenkassen vereinbart. Für das Ausfüllen dieses Vordrucks kann die Nr. 01622 (225 Punkte) berechnet werden, zusätzlich Porto nach den Nrn. 40120 ff.  

     

    Die Ersatzkassen verwenden für derartige Anfragen auch das weniger umfangreiche Formular Muster 41. Für das Ausfüllen dieses Formulars sieht der EBM die Nr. 01620 (80 Punkte) vor.  

     

    Gerade bei längerer Arbeitsunfähigkeit ist die Kreativität bzw. Wissbegier einzelner Krankenkassenmitarbeiter groß: Individuelle Fragen auf eigens gestalteten Formularen, die nicht den vereinbarten Mustern entsprechen, sind keine Seltenheit. Derartige Anfragen müssen Sie nicht beantworten. Auch haben die Krankenkassen keinen Anspruch auf Herausgabe ärztlicher Unterlagen wie Befundberichte einschließlich vorhandener Fremdbefunde. Derartige Unterlagen dürfen allenfalls im verschlossenen Umschlag für die Beurteilung durch den MDK mit der Aufschrift „Ärztliche Unterlagen für den MDK – nur vom Arzt zu öffnen“ abgegeben werden.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 9 | ID 84412