01.12.1999 · Fachbeitrag · Diagnosenverschlüsselung
Ab Januar 2000 gilt: Ohne Kodierung gibt’s keine Vergütung!
| Ab dem 1. Januar 2000 ist die Diagnosenverschlüsselung nach dem ICD-10 in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung verbindlich. In der Ägide Seehofer war die ICD-10-Verschlüsselungspflicht unter anderem noch deshalb abgewendet worden, weil die damals vorgelegte Fassung mit abstrusen Diagnosenverschlüsselungen aufwartete, wie zum Beispiel dem Krokodilbiß oder dem Tod durch Weltraumflugunfall. Inzwischen wurde der ICD-10 zur „ICD-10-SGB-V-Version” überarbeitet. Diese Fassung soll der täglichen Praxis gerechter werden und Hausärzten einen „Minimalstandard” bei der Verschlüsselung ermöglichen (siehe auch „Abrechnung aktuell“ Nr. 10/99, Seiten 7 bis 9). |
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