01.03.2000 · Fachbeitrag · Beschluss des Bewertungsausschusses
Osteodensitometrie streng indikationsgebunden
| Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung ab dem 1. April 2000 die Durchführung osteodensitometrischer Untersuchungen zur Diagnostik der Osteoporose an nahezu wahnwitzige Voraussetzungen geknüpft. Die Leistungslegende zu Nr. 5300 EBM wurde dahingehend ergänzt, dass Osteodensitometrien nur bei Patienten erbracht werden dürfen, die bereits eine Fraktur ohne nachweisbares adäquates Trauma erlitten haben und die gleichzeitig anamnestische oder klinische Verdachtsmomente für eine Osteoporose aufweisen. Auch wenn Hausärzte Osteodensitometrien selbst nicht durchführen, so sind sie dennoch indirekt von dieser Neuregelung betroffen, da künftig nur noch Patienten mit den genannten Voraussetzungen zur Osteodensitometrie überwiesen werden dürfen. Die makabere Schlussfolgerung daraus ist: Bei Verdacht auf Vorliegen einer Osteoporose muss abgewartet werden, bis eine durch die Osteoporose bedingte Fraktur erfolgt ist - erst dann kann eine Osteodensitometrie veranlasst werden. |
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