01.03.1998 · Fachbeitrag · Berichtigung
Fallbeispiel zur Wundversorgung beim Arbeitsunfall: Begrenzungsregel nicht beachtet
| Bei der Tabelle “Weitere Behandlungstage” auf Seite 12 des Ärzte-Briefes “Kassenabrechnung aktuell” Nr. 1/98 haben wir bei den vorliegenden Unfallverletzungen fälschlicherweise zwei unterschiedliche Behandlungsfälle zugrundegelegt. In dem Beispiel ist jedoch von einem Behandlungsfall auszugehen (Summe aller ärztlichen Maßnahmen bezogen auf die Behandlung der Folgen des Arbeitsunfalles nach der ersten Inanspruchnahme des Arztes). Deshalb kann aufgrund der Allgemeinen Bestimmungen eine Beratungsgebühr nur einmal neben Sonderleistungen nach den Abschnitten B III und C bis O in Ansatz gebracht werden. Die am 6. Dezember 1997 aufgeführte Beratungsgebühr fällt unter diese Begrenzungsregel. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,45 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig