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  • 29.05.2008 | Aktuelles Fallbeispiel

    Vorsorgeuntersuchung (Check-up) – die Details der Abrechnung

    Schwere Erkrankungen können in jedem Lebensalter auftreten. Deshalb ist es wichtig, dass Früherkennungsmaßnahmen von Patienten aller Altersgruppen in Anspruch genommen werden. Dies zu fördern und darüber zu informieren, das ist eine der wichtigsten Aufgaben für Ärzte in der Patientenbetreuung. Als positiver Nebeneffekt ergibt sich für sie, dass die Leistungserbringung bei Präventionsleistungen ungedeckelt erfolgt.  

    Arten von Vorsorgeuntersuchungen

    Bei den Vorsorgeuntersuchungen ist nach Arten und Lebensalter zu unterscheiden:  

     

    • Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben Kinder Anspruch auf neun entsprechende Untersuchungen (U1 bis U9). Nach Vollendung des zehnten Lebensjahres besteht Anspruch auf eine weitere Untersuchung (J1) zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährden könnten.

     

    • Ab dem 35. Lebensjahr sollte für alle Versicherten die Gesundheitsuntersuchung („Check-up“) auf dem Programm stehen. Dieser Check-up dient zur Früherkennung insbesondere von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit. Patienten haben in der Regel alle zwei Jahre Anspruch auf Durchführung eines solchen Check-ups. Wenn sie sich in einen der verschiedenen Hausarztverträge der Krankenkassen eingeschrieben haben, besteht sogar ein jährlicher Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung.

     

    • Außerdem haben Frauen und Männer Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von (bestimmten) Krebserkrankungen. Nach Lebensalter gestaffelt richtet sich der Fokus der Früherkennungsuntersuchungen auf Krebs der Geschlechtsorgane, der Brust, der Haut und des Darms.