01.11.1998 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen: Arzt muß privatärztliche Leistungen auch gesetzlich Versicherten anbieten!
| Ärzte dürfen gesetzlich versicherten Patienten nicht einzelne Leistungen mit der Begründung verweigern, daß sie nicht kostendeckend zu erbringen seien. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 21. Oktober 1998 (Aktenzeichen L II B-KA 35/98) entschieden. Die Richter erklärten damit eine Satzungsbestimmung der KV Nordrhein für nichtig, laut der ein Vertragsarzt nur kostendeckend zu erbringende Leistungen anbieten muß (siehe dazu den Beitrag “Müssen Vertragsärzte nicht kostendeckende Leistungen erbringen?” im Ärzte-Brief “Kassenabrechnung aktuell” Nr. 9/98, Seiten 11 bis 13). |
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