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  • 01.08.1998 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Honorarkürzungen durch die KV sind nicht zulässig

    | Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 1. Juli 1998 (Az: B 6 Ka 48/97) entschieden, daß unmittelbar von einer KV vorgenommene Kürzungen rechtswidrig sind. Die KV darf lediglich sachlich-rechnerische Richtigstellungen vornehmen. Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde: Die KV Schleswig-Holstein hatte bei einem Urologen einige von ihm abgerechnete Laborziffern nicht anerkannt und diese in geringer bewertete Ziffern umgewandelt. Die KV begründete dies damit, das Erfordernis der wirtschaftlichen Leistungserbringung verpflichte den Vertragsarzt, bei diesen Laboruntersuchungen stufendiagnostisch vorzugehen. Aus diesem Grunde sei die geringer bewertete Ziffer in der Regel ausreichend. Außerdem sei der Urologe verpflichtet gewesen, die Abrechnung der höher bewerteten Ziffer in jedem Einzelfall zu begründen, was er aber unterlassen habe. |