01.08.1998 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
BSG: Facharzt darf nicht gleichzeitig Hausarzt sein
| Fachärzte für Innere Medizin haben keinen Anspruch darauf, gleichzeitig an der haus- und fachärztlichen Versorgung teilnehmen zu können. Dies entschied das Bundessozialgericht mit Urteil vom 1. Juli 1998 (Az: B 6 KA 27/97 R und B 6 KA 25/98 R). Dies gilt auch für Fachärzte, die in einer Gemeinschaftspraxis mit Allgemeinärzten tätig sind. Zur Begründung erklärten die Richter, dies diene der besseren hausärztlichen Versorgung der Kassenpatienten. Die Aufgliederung in einen haus- und fachärztlichen Versorgungsbereich sei verfassungsgemäß. Die von verschiedenen Fachärzten aus Schleswig-Holstein angestrengten Klagen wurden deshalb vom Bundessozialgericht sämtlich in letzter Instanz abgewiesen. |
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