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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · Abrechnung

    Vorsicht vor falschem „Tip“: Injektion ist keine Infusion

    | In Medien und Seminaren kursiert ein „Abrechnungstip“, bei dessen Befolgung der Ärger vorprogrammiert ist. Er basiert auf der fehlerhaften Übertragung einer Ausführung des Kommentars von Wezel-Liebold. Dort heißt es zur EBM-Nr. 273 (i.v.-Infusion von mindestens 10 Minuten Dauer): „Nr. 273 ist auch dann berechnungsfähig, wenn kein Infusionsbesteck verwendet wurde, sondern wenn eine Injektion eines Medikaments wegen dessen Beschaffenheit einen entsprechenden Zeitaufwand erfordert.“ Dies wird nun auch bei der Privatliquidation für den Ansatz der Nr. 271 GOÄ (i.v.-Infusion bis 30 Minuten) anstatt der Nr. 253 GOÄ (i.v.-Injektion) propagiert. |