01.10.1998 · Fachbeitrag · Abrechnung mit “Sonstigen Kostenträgern”, Teil 6
Die Vertragsgrundlagen bei der Behandlung von Zivildienstleistenden
| Der zwischen der KBV und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgeschlossene Vertrag regelt die ambulante ärztliche Versorgung von Zivildienstleistenden sowie deren stationäre Versorgung im Falle der belegärztlichen Behandlung. Zur ambulanten Versorgung zählen auch die Untersuchungen von Zivildienstpflichtigen durch Fachärzte im Auftrag von Ärzten des Bundesamtes für den Zivildienst (zum Beispiel Einstellungs-, Nach- und Tauglichkeitsuntersuchungen). |
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