27.09.2012 · Fachbeitrag aus AA · Dienstwagen
Eine allgemeine Geschäftsbedingung (AGB), nach der ein ArbN einen privat nutzbaren Dienstwagen im Fall der Freistellung an den ArbG zurückgeben muss, ist wirksam. Die Ausübungskontrolle nach § 315 BGB kann im Einzelfall dazu führen, dass der ArbG den Dienstwagen nur unter Einräumung einer Auslauffrist zurückfordern darf. Insofern ist eine Interessenabwägung zwischen dem Interesse des ArbG an der unverzüglichen Rückgabe und dem Interesse des ArbN an der weiteren privaten Nutzung ...
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21.09.2012 · Fachbeitrag aus AA · Teilzeittätigkeit
Die Organisationspflicht des ArbG, „alle zumutbaren organisatorischen Maßnahmen“ zu ergreifen, damit ArbN von ihrem Recht auf Teilzeitarbeit nach §§ 6, 8 TzBfG Gebrauch machen können, erstreckt sich auch auf ArbN in leitenden Positionen und auf F ührungskräfte (Arbeitsgericht Berlin 20.4.12, 28 Ca 17989/11, Abruf-Nr. 122859 ).
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18.09.2012 · Nachricht aus AA · Arbeitnehmerrechte
Ständige Erreichbarkeit via Smartphone, unregelmäßige Pausen am Fließband, langes Sitzen auf ungeeigneten Bürostühlen oder ungenügende Sicherung beim Fensterputzen – so mancher Arbeitgeber nimmt es mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht so genau. Kommt er seiner gesetzlichen Verpflichtung jedoch nicht nach, handelt er fahrlässig und haftet dafür persönlich.
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03.09.2012 · Fachbeitrag aus AA · In eigener Sache
Endlich ist sie da: die – soweit ersichtlich – erste App speziell für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte in Form einer Wissensüberprüfung! Anhand von etwa 200 RENO-typischen Begriffen können Nutzer sich selbst testen und so einschlägiges Fachwissen auf dem Laufenden halten. Und das Schönste: Die App ist nicht nur nützlich sondern auch noch kostenlos!
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28.08.2012 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht und zur Vertragsgestaltung.
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28.08.2012 · Fachbeitrag aus AA · Beratungspraxis
Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und des Bundeselternzeit- und -elterngeldgesetzes (BEEG) stellen den ArbG – insbesondere den Inhaber von kleineren Betrieben – oft vor rechtliche Probleme. Zwar sind die Schutzrechte der werdenden Mutter und diejenigen, die der ArbG für die Zeit nach der Entbindung beachten muss klar definiert. Es stellt sich jedoch die Frage nach Sanktionsmöglichkeiten des ArbG bei angenommenem oder tatsächlichem Fehlverhalten.
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28.08.2012 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsschutz
Gerade für den noch jungen Prozessvertreter im Arbeitsrecht ist die richtige Antragstellung in der Praxis oft schwierig. Denn im ungünstigsten Fall wird trotz der Hinweispflicht des Gerichts nach § 139 ZPO ein falsch gestellter Antrag als unzulässig oder unbegründet abgewiesen. Nachfolgend daher gerade für die oben genannte Zielgruppe einige Musterformulierungen.
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28.08.2012 · Fachbeitrag aus AA · Annahmeverzug
1.An eine Umsetzungsweisung des ArbG, die nicht aus sonstigen Gründen unwirksam ist, ist der ArbN auch bei Unbilligkeit der Weisung bis zur Feststellung der Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung durch rechtskräftiges Urteil gebunden. 2.Gegenüber dem Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung hat der ArbG, der fehlende Leistungsfähigkeit oder Leistungswilligkeit des ArbN einwenden will, entsprechende Indizien vorzutragen. Deren Erschütterung ist Sache des ArbN. 3.Eine längerfristige ...
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