· Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
Vertragsanpassung und Änderungskündigung nach dem Betriebsübergang, Teil 1
von Dr. Guido Mareck, Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund
| Der Betriebsübergang ist für ArbG und ArbN eine herausfordernde rechtliche Situation. Bei einem solchen Übergang gehen sämtliche Arbeitsverträge kraft Gesetzes auf den neuen Inhaber über. Dies wirft eine Vielzahl von Rechtsfragen auf. Insbesondere die Abweichungen in den Arbeitsbedingungen zwischen dem Veräußerer- und dem Erwerberbetrieb können zu Konflikten führen. In zwei Teilen stellt der Beitrag die Chancen und Risiken für den Erwerber dar. |
1. Die rechtliche Situation
Bei einem Betriebsübergang geht ein Betrieb ganz oder teilweise auf einen neuen Inhaber über. Dazu reicht es aus, dass eine „wirtschaftliche Einheit“ im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen übergeht. Dies können materielle Betriebsmittel wie Maschinen und sonstige Arbeitsmittel oder immaterielle Betriebsmittel wie Kundenkontakte oder auch die Belegschaft als solche sein. Die Arbeitsverträge der ArbN mit dem Veräußerer als ursprünglichem ArbG gehen kraft Gesetzes auf den Erwerber als neuen ArbG über. Der Erwerber tritt damit in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a Abs. 1 S. 1 BGB). Dies bedeutet, dass der Erwerber als neuer Betriebsinhaber den ArbN die gleichen Arbeitsbedingungen gewähren muss, wie der Veräußerer als ursprünglicher ArbG. Diese Rechtsfolgen können Erwerber und Veräußerer auch nicht ‒ etwa im Unternehmenskaufvertrag ‒ wirksam ausschließen.
2. Das Problem des Erwerbers als neuer ArbG
Genau dies stellt den Erwerber oft vor Probleme. In den meisten Fällen unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen im Veräußerer- von denen im Erwerberbetrieb. Der Betriebserwerber hat in der Regel ein Interesse daran, einheitliche Arbeitsbedingungen im gesamten Unternehmen zu schaffen oder für ihn wirtschaftlich günstigere Arbeitsbedingungen durchzusetzen.
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