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  • 07.05.2026 · Nachricht · Streitwert

    Weiterbeschäftigungsantrag ist nicht immer streitwertrelevant

    Ist ein in einem Kündigungsschutzverfahren bedingt gestellter Weiterbeschäftigungsantrag gem. § 45 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 GKG analog bei der Wertfestsetzung zu berücksichtigen, erhöht sich bereits der Verfahrenswert um ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen der Klagepartei.