15.05.2026 · Nachricht · Rechtsweg
Rechtsweg bei Hausverbot der Muttergesellschaft
Spricht die Konzernmuttergesellschaft nach Ende des Arbeitsverhältnisses dem ArbN gegenüber ein konzernweites Haus- und Kundenkontaktaufnahmeverbot aus, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten im Streit zur Konzernmuttergesellschaft mangels Arbeitsverhältnis der Parteien allenfalls über § 2 Abs. 3 ArbGG als Zusammenhangsklage begründbar.
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