08.09.2026 · Nachricht · Prozessrecht
Safe-ID des Rechtsmittelgerichts muss nicht in Belehrung stehen
Der elektronische Rechtsverkehr soll stärker verankert werden. Trotzdem darf in gerichtlichen Rechtsmittelbelehrungen weiterhin ein analoger Wind wehen: Es ist zwar sinnvoll, wenn eine Belehrung die Safe-ID des Rechtsmittelgerichts enthält, zwingend sei dies aber nicht. Es genügt auch allein die angegebene Post-Anschrift des Gerichts.
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