Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 08.09.2026 · Nachricht · Prozessrecht

    Safe-ID des Rechtsmittelgerichts muss nicht in Belehrung stehen

    Der elektronische Rechtsverkehr soll stärker verankert werden. Trotzdem darf in gerichtlichen Rechtsmittelbelehrungen weiterhin ein analoger Wind wehen: Es ist zwar sinnvoll, wenn eine Belehrung die Safe-ID des Rechtsmittelgerichts enthält, zwingend sei dies aber nicht. Es genügt auch allein die angegebene Post-Anschrift des Gerichts.