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  • · Fachbeitrag · Mandatspraxis


    Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherer


    | Die HUK-Coburg Rechtsschutzversicherungs-AG veröffentlichte ihre Mustergebührenvereinbarung mit Rechtsanwälten. Sie bezieht sich vor allem auf Absprachen innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Gebührenrahmens. |

    Die Vereinbarung finden Sie unter http://lawyerslife.de/?p=934. Das Gebührenaufkommen des Anwalts wird erheblich beschränkt. So wird die auf weitere Tätigkeiten anrechenbare Erstberatungsgebühr auf 80 EUR, die vorgerichtliche Geschäftsgebühr auf eine 1,0-, statt der sonst 1,3-Geschäftsgebühr beschränkt, wobei die Erhöhungsgebühr außer Betracht bleibt. Nur besonders schwierige oder umfangreiche Angelegenheiten können nach Absprache abweichend abgerechnet werden. Im Arbeitsrecht gilt eine Streitwertbegrenzung auf drei Bruttomonatsgehälter, unabhängig davon welche weiteren Ansprüche noch geltend gemacht werden. Bei Betragsrahmengebühren gilt außergerichtlich ein Nachlass von 19 Prozent als vereinbart.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 55 | ID 38586140