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  • · Fachbeitrag · Arbeitnehmerschutz

    Wo liegen die größten Probleme für ArbN, wenn der ArbG eine gGmbH oder eine Privatperson ist?

    | Im Arbeitsrecht gelten für ArbN grundsätzlich dieselben Schutzmechanismen ‒ unabhängig davon, ob der ArbG ein Konzern, eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder eine natürliche Person ist. In der Praxis treten jedoch gerade bei gGmbHs und privaten ArbG spezifische Risiken zutage, die ArbN kennen und aktiv absichern sollten. |

    1. Problemlagen bei der gGmbH und bei privaten ArbG

    Insbesondere bei gGmbHs bestehen häufig begrenzte finanzielle Ressourcen. Wird das Unternehmen durch Spenden oder staatliche Fördermittel getragen, können Budgetkürzungen unmittelbare Folgen für die Beschäftigungssituation haben. Auch bei privaten ArbG, etwa in Haushalten oder kleinen Einzelunternehmen, fehlt es oft an festen Strukturen wie Personalabteilungen oder Compliance-Routinen.

    2. Intransparente Verträge und fehlendes Fachwissen

    ArbG in diesen Konstellationen verfügen häufig nicht über arbeitsrechtliche Expertise. Dadurch entstehen unklare Vertragsformulierungen, unvollständige Arbeitszeitregelungen oder unzulässige Klauseln ‒ etwa zur Probezeit oder zur Kündigungsfrist.