07.07.2026 · Nachricht · Gegenstandswert
Ohne Streit kein Mehrwert des Vergleichs
Vereinbaren die Parteien in einem Kündigungsschutzverfahren ein Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts über den zutreffenden und in der Kündigungserklärung bezeichneten Termin hinaus, führt dies nicht zu einem Vergleichsmehrwert.
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