24.09.2020 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
(K)ein Buch mit ...: Der sichere Übermittlungsweg beim Elektronischen Rechtsverkehr
| Das BAG stellte kürzlich klar, dass ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht ist, wenn die das Dokument signierende und damit verantwortende Person mit der des tatsächlichen Versenders übereinstimmt. Grund genug, sich diese Entscheidung und die Übermittlungswege im elektronischen Rechtsverkehr näher anzusehen. |