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  • 25.11.2015 · Fachbeitrag · Vorteilsnahme

    Vorwurf der Vorteilsnahme reicht für ordentliche Kündigung

    | Der dringende, durch eine Beweisaufnahme bestätigte Verdacht der Vorteilsnahme durch Entgegennahme vergünstigter Speisen durch einen Ordnungsdienstmitarbeiter reicht zumindest zum Ausspruch einer fristgemäßen Kündigung aus. |