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  • 25.11.2015 · Fachbeitrag · Vorteilsnahme

    Vorwurf der Vorteilsnahme reicht für ordentliche Kündigung

    Der dringende, durch eine Beweisaufnahme bestätigte Verdacht der Vorteilsnahme durch Entgegennahme vergünstigter Speisen durch einen Ordnungsdienstmitarbeiter reicht zumindest zum Ausspruch einer fristgemäßen Kündigung aus.