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Voraussetzungen für den Beweis des ersten Anscheins beim Zugang eines Einwurfeinschreibens
| Ein Beweis des ersten Anscheins für den Zugang eines Einwurfeinschreibens kann nur angenommen werden, wenn neben dem Einlieferungsbeleg auch eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorgelegt wird. |
So entschied es das LAG Baden-Württemberg (28.7.21, 4 Sa 68/20, Abruf-Nr. 224704). Der Senat wies dabei darauf hin, dass es nicht ausreicht, lediglich den bloßen Sendungsstatus vorzulegen.
Quelle: ID 47638922