07.06.2016 · Fachbeitrag · Kündigungsrecht
Verstoß gegen Handyverbot kein zwingender Grund für Kündigung
Wenn ein Arbeitnehmer gegen ein betriebliches Handyverbot verstößt, ohne dass dies nachteiligen Folgen für den Arbeitgeber hat, ist eine deswegen ausgesprochene Kündigungs unwirksam bzw. sozial ungerechtfertigt.
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