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  • 07.06.2016 · Fachbeitrag · Kündigungsrecht

    Verstoß gegen Handyverbot kein zwingender Grund für Kündigung

    | Wenn ein Arbeitnehmer gegen ein betriebliches Handyverbot verstößt, ohne dass dies nachteiligen Folgen für den Arbeitgeber hat, ist eine deswegen ausgesprochene Kündigungs unwirksam bzw. sozial ungerechtfertigt. |