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  • · Nachricht · Kündigungsrecht

    Selbstbeurlaubung kann zur fristlosen Kündigung führen

    | Ein unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers und eine eigenmächtige Urlaubsnahme sind geeignet, eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu begründen. |

     

    Auf diesen Grundsatz wies das LAG Mecklenburg-Vorpommern hin (23.11.21, 5 Sa 88/21, Abruf-Nr. 226862).Die Richter machten dabei deutlich, dass der Arbeitnehmer sich auch nicht selbst beurlauben oder freistellen darf, wenn er möglicherweise einen Anspruch auf Erteilung von Urlaub oder eine Freistellung gehabt hätte.

     

    MERKE | Ein solcher Anspruch ist im Wege des gerichtlichen Rechtsschutzes, ggf. im Wege einer einstweiligen Verfügung, durchzusetzen, nicht aber durch eigenmächtiges Handeln.

     

    Quelle: ID 47925714