· Nachricht · Kündigungsrecht
Kündigung eines unter Drogen stehenden Lkw-Fahrers
| Hat der Arbeitnehmer einen Lkw unter der Wirkung einer Droge geführt, rechtfertigt dies grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung. |
Hierauf wies das LAG Nürnberg hin. Die Richter machten allerdings auch deutlich, das in jedem Einzelfall abgewogen werden müsse. Dabei sei zu berücksichtigen, ob der Arbeitnehmer einmalig Drogen konsumiert hat und ob die Fahrtüchtigkeit bei den konkreten Fahrten beeinträchtigt war. In dem betreffenden fAll ging die Abwägung zugunsten des Arbeitnehmers aus. Seine Kündigungsschutzklage war daher erfolgreich.
Quelle | LAG Nürnberg, Urteil vom 6.7.2015, 7 Sa 124/15, Abruf-Nr. 182903.
Quelle: ID 43809015