Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Kündigungsrecht

    Der Betriebsbegriff und die Beziehung zum Ausland

    | Der Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG beruht auf einer gesetzlichen Fiktion und ist vom Betriebsbegriff des BetrVG entkoppelt. Es kommt auf eine tatsächliche betriebliche Einheit in Organisation und Verfolgung eines arbeitstechnischen Zwecks nicht an. |

     

    Hierauf wies das LAG Baden-Württemberg hin (10.8.22, 2 Sa 16/21, Abruf-Nr. 231481). Diese Fiktion hilft damit auch über die sonst geforderte Betriebsbelegenheit im Inland hinweg.

     

    Entsprechend benötigt ein Luftverkehrsbetrieb i. S. d. § 24 Abs. 2 KSchG auch keine akzessorische Anbindung an einen im deutschen Inland belegenen Bodenbetrieb. Die Leitungsmacht kann auch vom Ausland ausgeübt werden. In diesem Fall unterfallen aber nur die Mitarbeiter des Luftverkehrsbetriebs dem deutschen Kündigungsschutzrecht, deren Arbeitsverhältnisse auch dem deutschen Recht unterliegen.

    Quelle: ID 48623370