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  • · Nachricht · Kündigungsrecht

    Auch bei vielen einzelnen Pflichtverletzungen muss erst abgemahnt werden

    | Bei vielen Einzel-Pflichtverletzungen, die jeweils alleine eine Kündigung nicht rechtfertigen können, summiert sich ohne Abmahnung kein Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß, dass eine Abmahnung entbehrlich werden könnte. |

     

    Die Dokumentationsfunktion der Abmahnung hat nach Ansicht des LAG Köln gerade zum Gegenstand, dem ArbN zu signalisieren, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.

     

    Quelle | LAG Köln, Urteil vom 6.9.18, 6 Sa 64/18, Abruf-Nr. 206274

     

    Quelle: ID 45679016