Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 07.07.2026 · Nachricht · Kündigung

    Welche Rechtsfolge bei ausländerfeindlicher Äußerung im Betrieb?

    Äußert ein ArbN in einem Betrieb gut hörbar „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“, kann dies eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung sein. Grundsätzlich ist die Äußerung im privaten Rahmen vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Am Arbeitsplatz kann sie jedoch ein an sich wichtiger Grund zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung sein.