07.07.2026 · Nachricht · Kündigung
Welche Rechtsfolge bei ausländerfeindlicher Äußerung im Betrieb?
Äußert ein ArbN in einem Betrieb gut hörbar „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“, kann dies eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung sein. Grundsätzlich ist die Äußerung im privaten Rahmen vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Am Arbeitsplatz kann sie jedoch ein an sich wichtiger Grund zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung sein.
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